Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer

Aktuelles

Grundsteuerreform: Neue Wertfeststellung zum 01.01.2025

Die Grundsteuererklärungen sind eingereicht. Wir empfehlen wegen der zu erwartenden Verfassungswidrigkeit Einspruch einzulegen. Wir können dies gerne für Sie übernehmen.

 

 

Fristen Einkommensteuererklärung Steuerberater (beratene Steuerpflichtige)

Neuerungen Abgabefristen und Verspätungszuschläge

Steuererklärung für 2022       Abgabefrist 31.07.2024       Beginn Zinslauf 01.09.2024

Steuererklärung für 2023       Abgabefrist 31.05.2025       Beginn Zinslauf 01.07.2025

Steuererklärung für 2024       Abgabefrist 30.04.2026       Beginn Zinslauf 01.06.2026

 

Die Abgabefristen für Steuererklärungen, welche durch den Steuerberater erstellt werden, wurden um 5 Monate vom 28.02 auf den 31.07. verlängert. Die Ausnahme der vorzeitigen Anforderung durch das Finanzamt bleibt weiterhin bestehen.

Bitte reichen Sie daher Ihre Erklärungsunterlagen für den Veranlagungszeitraum 2022 bis spätestens 31.01.2024 bei uns ein. Somit kann die fristgerechte Abgabe gewährleistet und die Entstehung von Verspätungszuschlägen vermieden werden.

Seit 01.01.2019 wurden die Verspätungszuschläge gesetzlich neu geregelt. Somit fallen Verspätungszuschläge automatisch an, wenn die Steuererklärung 2022 nicht rechtzeitig bis Ende Juli 2024 beim Finanzamt eingereicht wird.

Der Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25,00 € pro Monat. Der Verspätungszuschlag kann auch bei einer Einkommensteuererstattung erhoben werden. Der Verspätungszuschlag wird je Steuerart erhoben, d. h. auch für Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Sofern Sie die Unterlagen nach dem 31.01.2024 bei uns einreichen, kann das Vermeiden von Verspätungszuschlägen für das Veranlagungsjahr 2022 nicht gewährleistet werden.