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Vertretung vor dem Finanzgericht

 

Bei steuerlichen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung wird der überwiegende Anteil der Verfahren außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens zugunsten der Steuerbürger beigelegt. Ein Teil der Einspruchsverfahren ist jedoch nicht erfolgreich. Dies ist regelmäßig auf eine ungeklärte Rechtslage oder eine falsche Rechtsanwendung der Finanzbehörden zurückzuführen.

Um Ihre Rechte wahren zu können, ist dann eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht erforderlich. Im Umgang mit der Finanzgerichtsbarkeit vertreten wir Sie umfassend.

Bevor wir mit Ihnen ein Klageverfahren beschreiten, stellen wir zunächst gemeinsam mit Ihnen eine Chancen-Risiken-Analyse auf – offen und transparent. Dabei spielen auch die anfallenden Verfahrens-, Zins- und Gerichtskosten im Falle einer (Teil)Niederlage eine einzukalkulierende Rolle.

Erst wenn unsere Analyse positiv für Sie ausfällt, werden wir Ihnen empfehlen gegen die (Einspruchs-) Entscheidungen des Finanzamtes vor dem Finanzgericht Klage einzulegen.