Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Steuerpflicht einer Lebensversicherung nach Umschuldung

Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.

Die Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für einen Darlehensvertrag dient, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung eines Wirtschaftsguts dient, das zur Einkünfteerzielung bestimmt ist (z.B. vermietete Immobilie). Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass ein mit der Lebensversicherung besichertes Forwarddarlehen diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist. Dabei spielte es keine Rolle, dass der übersteigende Betrag nur zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wurde und damit ebenfalls für mit dem finanzierten Wirtschaftsgut zusammenhängende Aufwendungen.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.