Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurz vor oder nach diesem Kalenderjahr gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass auch die Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer als solche regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gelten, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Jahres gezahlt werden. Für Erstattungen gilt Vergleichbares.

Dieses Urteil wendet die Finanzverwaltung nun in allen noch offenen Fällen an, akzeptiert es aber auch, wenn sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30. April 2008 einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden. Bis einschließlich 2007 besteht also ein Wahlrecht, soweit die Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch nicht eingereicht wurde.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.