Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Unzulässige E-Mail-Werbung

Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.

Erhalten Sie unerwünscht oder ohne Aufforderung Werbung per E-Mail, stellt das eine Störung Ihres Eigentums- und Persönlichkeitsrechts dar. Die Gerichte sind der Meinung, dass es für Sie eine unzumutbare Belästigung ist, sich mit den Werbe-Mails auseinander zu setzen. Ihnen entsteht sowohl zeitlicher als auch finanzieller Aufwand, wenn Sie die E-Mails abrufen und löschen. Außerdem wird Ihnen die Werbung praktisch aufgezwungen.

Sind Sie also Empfänger unerwünschter E-Mail-Werbung haben Sie in jedem Fall das Recht, von dem Absender zu verlangen, dass er das weitere Versenden von unaufgeforderter Werbung per E-Mail unterlässt.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.