Renovierung durch den Nacherben
Eine Renovierung oder einen Umbau, den der Nacherbe in Erwartung der Erbschaft an einer Immobilie vorgenommen hat, darf nicht bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.
Renoviert ein Nacherbe auf eigene Kosten eine Immobilie, die er später erben wird, dann darf das Finanzamt den Wertzuwachs bei der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einem Umbau - in beiden Fällen darf das Finanzamt nur den Wert vor der Baumaßnahme ansetzen.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |