Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß

Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Gebühren, die die Finanzämter für eine verbindliche Auskunft verlangen, nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Damit ist eine Klage gescheitert, die die Gebühren als treuwidrig bezeichnete - erst das komplizierte Steuerrecht macht die Anfragen beim Finanzamt überhaupt notwendig; der Staat dürfe deswegen nicht die Rechtssicherheit von einer Gebühr abhängig machen, meinte der Kläger. Ob weitere Finanzgerichte noch anders entscheiden, bleibt abzuwarten.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.