Gebühren für verbindliche Auskünfte
Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
Seit rund 18 Monaten verlangen die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. Als steuerliche Nebenleistungen sind diese Gebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie sich auf nicht abziehbare Steuern beziehen. Da die Gewerbesteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ab diesem Jahr keine abzugsfähige Steuer mehr ist, sind auch die damit verbundenen Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |