Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Ersatz für Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen

Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.

Deutschland und Österreich wollen in den nächsten Wochen ein Sonderabkommen schließen, das bis zum 31. Juli 2008 vor der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer schützen soll. Deutschland hatte das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen fristgerecht zum 31. Dezember 2007 gekündigt, weil die Erbschaftsteuer in Österreich ab dem 1. August 2008 wegfallen wird. Das Sonderabkommen soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.