Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen

Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Bei einer Sondertilgung für ein Fremdwährungsdarlehen, mit dem Sie eine Beteiligung an einem Immobilienfonds erworben haben, ist der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht gegeben. Die Sondertilgung wird geleistet, weil Sie aufgrund des Kreditvertrages für den Fall eines gestiegenen Wechselkurses dazu verpflichtet sind. Sie stellt daher weder Schuldzinsen noch Anschaffungskosten der Fondsbeteiligung dar, sondern ist allein der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.