Schadensersatzpflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er sich während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält.
Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Pflichtverletzung seines Vertrages. Auf Grund dieser Vertragsverletzung ist er seinem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Geschädigten, die nach den einzelnen Umständen des Falles als notwendig erscheinen. Unter diese Aufwendungen können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei fallen, wenn konkrete Verdachtsmomente Anlaß dazu gegeben haben.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |