Zuzahlung zum Job-Ticket
Durch eine Zuzahlung des Arbeitnehmers lässt sich die Freigrenze für Sachbezüge auch auf das Job-Ticket anwenden.
Der öffentliche Nahverkehr hat in vielen Regionen zum 1. August 2006 die Preise erhöht. Dies führt zu einer Steuerpflicht der Sachbezüge, wenn die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschritten wird. Die Steuerpflicht kann durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers vermieden werden. Beachten Sie: Die monatliche Freigrenze darf nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. Wird statt einer Monatsfahrkarte eine Jahresfahrkarte zur Verfügung gestellt, so kommt eine Anwendung der monatlichen Freigrenze nicht in Betracht. Es dürfen keine weiteren Sachbezüge gewährt werden.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |