Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Aufteilung von Reisekosten

Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.

Für sogenannte gemischte Aufwendungen, also für solche Aufwendungen, die sowohl privat als beruflich veranlasst sind, besteht nach der Rechtsprechung ein Aufteilungsverbot. Eine Ausnahme wird für Reisekosten zugelassen. Hier ist eine Aufteilung der Kosten nach einem privaten und einem beruflichen Anteil möglich. Schließt sich aber an eine Geschäftsreise ein Urlaub an, so sind die An- und Rückreisekosten steuerlich nicht abzugsfähig.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.