Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.

Das Bundeskabinett hat am 22. Februar den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet. Einen Termin für die parlamentarische Beratung gibt es noch nicht. Man kann jedoch davon ausgehen, dass das Gesetz keine wesentliche Änderung mehr erfahren wird, da es weitgehend Beschlüsse aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt.

Allerdings sollen die meisten der im Entwurf enthaltenen Neuregelungen ohnehin erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, sodass in Einzelfällen bis dahin auch noch eine Änderung möglich ist. Unter anderem enthält der Entwurf folgende Gesetzesänderungen:

  • Zuschläge: Während die Steuerfreiheit unangetastet bleibt, sollen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge schon ab dem 1. Juli 2006 sozialversicherungspflichtig sein, sofern der Grundstundenlohn, auf den sie sich beziehen, 25 Euro übersteigt.

  • Minijobs: Der pauschale Beitragssatz für Minijobs im gewerblichen Bereich steigt am 1. Januar 2007 von 25 auf 30 %. Dann werden 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2 % pauschale Steuer fällig.

  • Umsatzsteuer: Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % angehoben.

  • Versicherungssteuer: Zeitgleich mit der Erhöhung der Umsatzsteuer soll auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 % erhöht werden. Auch die diversen Sondersteuersätze steigen analog.

  • Arbeitslosenversicherung: Als teilweiser Ausgleich zur Umsatzsteuererhöhung sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 %.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.