Vorlage privater Kontounterlagen
Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.
Verzichten Sie darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, dann ist auch das vorwiegend für private Zwecke eingerichtete Konto gleichzeitig ein betriebliches Konto. Die Kontoauszüge und sonstigen Bankbelege, die dieses Konto betreffen, unterliegen daher auch der Aufbewahrungspflicht und sind demzufolge dem Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen vorzulegen.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |