Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.
Für die Festlegung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Wert von nicht notierten Stammaktien aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abzuleiten. Umgekehrt gilt die selbe Verfahrensweise. Die Festlegung pauschaler Zu- oder Abschläge aufgrund durchschnittlicher Wertabweichungen der Gesamtheit der börsennotierten Stamm- und Vorzugsaktien ist ausgeschlossen. Ob es hingegen möglich sein soll, einen differenzierten Wert aus den Daten von Börsenprospekten der Aktiengesellschaften abzuleiten, wird derzeit noch geprüft.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |