
Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.
Überbetriebliche Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigepflichtig, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Unternehmen gehören gerade nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen. Daher besteht auch keine Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige an das zuständige Finanzamt.

Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |