Jahresbescheinigung über Kapitalerträge
Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.
Beginnend mit 2004 sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister verpflichtet, jedem Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen. Diese Bescheinigung ist zugleich eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer. Der Bundesfinanzminister will mit dieser Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurde, zweifellos eine bessere Erfassung dieser Erträge bei der Besteuerung sicherstellen.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |