Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert

Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.

Für die Jahre 2014 bis 2018 hat die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen gewährt, die von gemeinnützigen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun in Absprache mit den Ländern die Billigkeitsmaßnahmen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.