Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

Die Frist für die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist für das Anlagejahr einmalig bis zum 31. August 2018 verlängert worden.

Für 2017 hätte eigentlich erstmalig die Vermögensbildungsbescheinigung bis zum 28. Februar 2018 in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Teilweise haben Arbeitgeber aber nicht die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, wenn die VWL beim Arbeitgeber selbst angelegt werden und dieser damit mitteilungspflichtig ist. Das Bundesfinanzministerium hat angesichts dieser Umsetzungsprobleme die Frist für die elektronische Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate bis zum 31. August 2018 verlängert.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.