Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Abgrenzung von Neubaumaßnahmen bei Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Neubau sind nicht steuerlich begünstigt, auch wenn sie erst nach Begründung des Haushalts ausgeführt werden.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt gibt es einen Steuerbonus, allerdings ist der Bonus für Neubaumaßnahmen ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung stuft daher alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen, als nicht begünstigt ein. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg dagegen meint, dass auch zu prüfen ist, ob die jeweilige Maßnahme noch in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Gebäudes steht oder nicht. Es hat daher entschieden, dass bei einem engen zeitlichen Zusammenhang weder die erstmalige Anbringung des Außenputzes an einem Neubau noch die Pflasterung von Einfahrt und Terrasse, die Errichtung eines Zauns oder das Legen des Rollrasens begünstigte Handwerkerleistungen sind.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.