Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen vorerst gescheitert

Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

Dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg lag eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage zu der Frage vor, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Straße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn die Maßnahme von der Kommune erbracht und per Bescheid abgerechnet wird. Das Finanzgericht hat sich auf die Seite des Finanzamts gestellt und dies nun abgelehnt. Allerdings läuft beim Bundesfinanzhof schon die Revision des Verfahrens, weshalb andere Fälle per Einspruch offen gehalten werden sollten.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.