Vermietung an pauschal besteuernden Landwirt
Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Die Vermietung von Immobilien ist von der Umsatzsteuer befreit, allerdings kann der Vermieter auf die Steuerfreiheit verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er an einen anderen Unternehmer vermietet. Bei der Vermietung eines Grundstücks an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist die Option zur Steuerpflicht allerdings ausgeschlossen. Gegen dieses Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen hat der Kläger Revision eingelegt.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |