Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens

Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das Gleiche, wenn der Arbeitnehmer statt eines pauschalen Nutzungsentgelts einzelne Kosten des Dienstwagens trägt (z.B. die Betankung), und zwar auch dann, wenn die private Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und versteuert wird. Eine Berücksichtigung der selbst getragenen Aufwendungen beim Arbeitnehmer kommt allerdings nur in Frage, wenn er den geltend gemachten Aufwand im Einzelnen umfassend darlegt und belastbar nachweist. Außerdem kann der geldwerte Vorteil maximal auf 0 Euro sinken, darüber hinausgehende Zahlungen können nicht abgezogen werden.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.