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Frühjahrsputz im Steuerrecht

Wie immer im Frühjahr hat die Finanzverwaltung eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Traditionell jätet das Bundesfinanzministerium im Frühjahr den Wildwuchs an Verwaltungsanweisungen. Dazu veröffentlicht das Ministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Insgesamt 136 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2014 nicht mehr angewendet werden. Damit bewegt sich die Zahl der aussortierten Schreiben in etwa auf Vorjahresniveau. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen fast 95 Seiten lang und hat rund 1.660 Einträge.




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