Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern

Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.

Bei Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn alle Unternehmen fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach der Übertragung Teil desselben Konzerns sind. Diese Regelung, die Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erleichtern soll, lässt das Finanzgericht Düsseldorf auch für ein neugegründetes Tochterunternehmen der Konzernmutter gelten. Zwar sei die Konzernmutter zwangsläufig noch keine fünf Jahre an der neuen Gesellschaft beteiligt, aber bei einem ausschließlich konzerninternen Vorgang ist nach Überzeugung des Gerichts ein Missbrauch durch Umgehung der Steuerpflicht ausgeschlossen.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.