Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Umtausch von Geld in Bitcoins ist umsatzsteuerfrei

Dass die Umsatzsteuerbefreiung für den Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln auch für Bitcoins gilt, hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt.

Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist ein Umsatz dann steuerfrei, wenn er sich auf Devisen, Banknoten und Münzen bezieht, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die elektronische Währung Bitcoin, die sich im E-Commerce immer mehr verbreitet, ist zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Europäische Gerichtshof sieht den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins aber trotzdem als steuerfreien Umsatz an.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.