Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte

Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.

Auch wer nur nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielt, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht keinen Spielraum bei der elektronischen Abgabepflicht, denn nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Steuererklärung vorgeschrieben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.