Kontrollverfahren beim Kindergeld ab 2016
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.
Ab dem 1. Januar 2016 ist für den Bezug von Kindergeld die Angabe der Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern gesetzlich vorgeschrieben. Damit sollen ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden. Die Familienkassen sind verpflichtet, am Kontrollverfahren teilzunehmen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen daher nun aufgefordert, jede Gelegenheit zu nutzen, um fehlende Identifikationsnummern bei den Eltern anzufordern und so einen möglichst reibungslosen Start zu gewährleisten.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |