Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat erneut festgestellt, dass der niedrige Freibetrag für Auslandsfälle bei der Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt.

Wenn sowohl der Erbe als auch der Erblasser ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für das in Deutschland vererbte Vermögen nur 2.000 Euro. Der Europäische Gerichtshof hat nun erneut entschieden, dass dieser Freibetrag europarechtswidrig ist, weil er gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Anders als das vorherige Urteil basiert das neue Urteil nicht auf einem konkreten Fall, sondern auf einer Klage der Europäischen Kommission. Deutschland wird damit nicht umhin kommen, das Gesetz erneut zu ändern, nachdem die letzte Änderung im Jahr 2011 nicht ausreicht.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.