Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.

Regelmäßig sorgt die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten für Schlagzeilen, wenn wieder einmal ein Versuch unternommen wird, dieses Recht auch für andere Steuerzahler einzuklagen. Damit ist jetzt Schluss, denn nach dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind jetzt auch Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die steuerfreie Pauschale wird damit weiter ein Dorn im Auge vieler Steuerzahler bleiben, die keinen Anspruch auf eine vergleichbare steuerfreie Leistung haben. Wer unter Hinweis auf die Verfahren einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatte, wird nun vom Finanzamt aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.