Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer verfassungsgemäß ist. Keines der Argumente, dass die Klägerin vorbrachte, konnte die Richter überzeugen. Der bis zum Jahr 2007 mögliche Abzug der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer beruhte nicht auf einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, der somit verfassungsrechtlich nicht gehindert war, die Abzugsfähigkeit zu modifizieren oder ganz abzuschaffen.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |