Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrig
Der deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig.
Wenn sowohl der Erbe als auch der Erblasser ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für das in Deutschland vererbte Vermögen nur 2.000 Euro. Diesen Freibetrag hält der Europäische Gerichtshof für europarechtswidrig. Konkret kritisiert das Gericht hier einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, wenn der Freibetrag in einem solchen Fall niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine der beiden Personen zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |