Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.
Die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten kann beim Finanzamt auf Probleme stoßen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht wie zwischen fremden Dritten üblich ausgestaltet ist. Im Fall eines Zahnarztes, der seine Frau für Buchhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten mit freier Zeiteinteilung angestellt hatte, strich das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf zu Recht. Ohne konkrete Festlegung der Arbeitszeiten oder zumindest einer Aufzeichnung der tatsächlich gearbeiteten Stunden sei das Arbeitsverhältnis nicht anzuerkennen.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |