Verrechnung gewerblicher Einkünfte bei Ehegatten
In der Vergangenheit war es möglich, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer keinen Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer erhielten, wenn der eine Ehegatte Gewerbeverluste hatte, die die Gewinne des anderen Ehegatten kompensierten.
Wenn ein Ehegatte positive Gewerbeeinkünfte hat, während der andere einen Gewerbeverlust ansetzen muss, werden bei der Zusammenveranlagung die Beträge vor der Berechnung des Gewerbesteuerentlastungsbetrags miteinander verrechnet. In der Folge kann es dazu kommen, dass der eine Ehegatte zwar Gewerbesteuer zahlen muss, eine Entlastung bei der Einkommensteuer aber nicht erfolgt, weil die Ehegatten durch den Verlust des anderen Gatten insgesamt gesehen keine positiven Gewerbeeinkünfte haben. Betroffen von dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind in erster Linie Altfälle, weil seit 2008 bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nur die Summe der positiven Gewerbeeinkünfte anzusetzen ist.
Newsletter
Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:| Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. |