Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster kommen auch die Kosten für einen Hundesitter prinzipiell als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung in Frage. Allerdings hatte der Hundebesitzer im Streitfall trotzdem Pech, weil bei ihm die Hunde vom Betreuungsservice abgeholt und nach der Rückkehr des Besitzers wieder zurückgebracht wurden. Eine Betreuung in der Wohnung oder im Garten des Besitzers fand nicht statt, und damit scheitert der Steuerabzug daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des steuerzahlenden Herrchens ausgeübt wurde.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.