Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ins Ausland entsendet, müssen die Arbeitnehmer dort zum Teil höhere Lebenshaltungskosten tragen als zuhause in Deutschland. Diesen Nachteil kann der Arbeitgeber durch einen Lohnzuschlag ausgleichen, der innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine aktualisierte Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge mit Stand vom 1. Juli 2012 veröffentlicht, die auf der Website des Ministeriums als Excel-Tabelle abrufbar ist.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.