Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Zehnjahresfrist bei Schenkungen

Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.

Ein Elternpaar schenkte ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jahren eine zweite Immobilie. Das Finanzamt sah die erste Schenkung daher als Vorerwerb innerhalb der Zehnjahresfrist an. Mit ihrer Klage hatten die Eltern dagegen in allen Instanzen Erfolg, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung durch die Gerichte. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Frist rückwärts zu berechnen, wobei der Tag des letzten Erwerbs mitzählt.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.