Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Erbschaftsteuersatz für nahe Angehörige auf dem Prüfstand

Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Vor dem Bundesfinanzhof ist jetzt eine Klage anhängig, in der sich der Kläger gegen den hohen Steuersatz in der Steuerklasse II wendet. Seit Jahresbeginn 2009 müssen Geschwister und deren Kinder mindestens 30 % Erbschaftsteuer zahlen. Dieser hohe Steuersatz verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Dass der Steuersatz von der neuen Regierung nach nur einem Jahr wieder deutlich reduziert wurde, dürfte dem Kläger weiteren Auftrieb geben. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren können andere Betroffene den Bescheid über die Erbschaftsteuer erst einmal offen halten.




Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.