Logo der Steuerkanzlei Striebinger in Speyer


Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Einsprüche gegen die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten ruhen nicht mehr, und die Finanzämter nehmen auch keine vorläufige Veranlagung mehr vor.
In mehreren Urteilen hat sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gestellt und Prozesskosten ausdrücklich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Wie in den Vorjahren hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.
Die Finanzverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr.
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Eine Gesetzesänderung macht die Anpassung der Vereinssatzung notwendig, wenn diese keine Regelungen zur Vergütung des Vorstands enthält.
Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden.
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.



Newsletter

Kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren:

eMail:
Name:
Typ: HTML Text
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Die Daten werden nur für die Zusendung des Newsletters genutzt, und ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.