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Internet und Telekommunikation

Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig.
Ein Finanzgericht hat gegen die Auffassung anderer Gerichte und gängige Verwaltungspraxis entschieden, dass ein Einspruch nur mit signierter E-Mail möglich ist.
Seit dem 1. Oktober ist beim Bundeszentralamt für Steuern die Registrierung für die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Januar 2015 möglich.
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.
Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.
Auf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung "Bitcoin" fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert.
Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.



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