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Personal, Arbeit und Soziales

Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2009 steigen gegenüber 2008 um rund 3 %.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantwortet viele Zweifelsfragen zur Steuerpauschalierung von Sachzuwendungen.
Erfolgt die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung aufgrund betrieblicher Erfordernisse, dann beschränkt sich die Umsatzsteuerpflicht auf den von den Mitarbeitern getragenen Anteil.
Damit die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn funktioniert, darf der Barlohnanspruch gar nicht erst entstehen.
Richtig gestaltet ermöglicht die Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber den Vorsteuerabzug für den Autokauf.
Wenn der Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abführt, die er von seinen Arbeitnehmern nicht einbehalten hat und nicht mehr einfordert, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.
Nur für Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens ist der volle Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten möglich.



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